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Die GmbH im Überblick

12 Apr

Autor: admin - Kategorie: Allgemein

Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - in Langform ist aufgrund der beschränkten Haftung eine der namhaftesten Unternehmensformen in Deutschland. Das lässt sich schon allein daraus ableiten, dass es mehr als eine Million Unternehmen in Deutschland gibt, die in Form einer GmbH bestehen.

Die GmbH ist eine Gesellschaft, die entweder aus einer oder aus mehreren Personen besteht und eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, damit ist sie eine juristische Person des Privatrechts, aber selbst keinesfalls handlungsfähig. Handeln und Verträge besiegeln kann die GmbH einzig durch ihre Organe.
Das sind der oder die Geschäftsführer, die eine natürliche Person sein müssen, aber nicht unvermeidlich auch Gesellschafter der GmbH. Der oder die Geschäftsführer führen das Unternehmen und vertreten die GmbH dem Handelsrecht gegenüber.
Die Gesellschafterversammlung ist das Organ in dem die Gesellschafter organisiert sind, diese beaufsichtigen die Geschäftsleitung und sind gegenüber der Geschäftsleitung weisungsberechtigt. Für bestehende Verbindlichkeiten haftet die GmbH nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, die Gesellschafter selbst haften niemals mit ihrem Privateigentum.
Jegliche GmbH benötigt Stammeinlagen in Höhe von mindestens 25.000 Euro, die die Gesellschafter der GmbH anteilig übernehmen, von denen aber jeder Gesellschafter nur eine erbringen darf.

Mit dem Gesellschaftsvertrag, der notariell beglaubigt sein muss, beginnt eine so genannte Vor-GmbH, die erst mit der schlussendlichen Eintragung in das Handelsregister als GmbH aktiv werden kann. Bis zur Eintragung müssen die Gesellschafter auch privat haften.

Seit dem Jahr 2002 muss die GmbH auf ihre Gewinne 25 Prozent Körperschaftssteuer bezahlen, so wird die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften bezeichnet.
Handelsrechtlich betrachtet gilt eine GmbH als Formkaufmann, egal welchen Gesellschaftszweck sie verfolgt, so gesehen ist jede GmbH zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet.

Die Gründung einer GmbH lohnt sich für Existenzgründer im gleichen Sinne wie für Gewerbetreibende, die erst als Einzelunternehmer aktiv waren, und die mit der Gründung einer GmbH in erster Linie die Haftungsbeschränkung erreichen wollen. Grundvoraussetzung ist sicher immer ein ausreichendes Stammkapital.

Selbstständige, die keineswegs über genügend Eigenkapital verfügen, können sonst die englische Limited oder die so genannte „1 Euro GmbH“ bei der zur Gründung nur ein symbolischer Euro als Stammeinlage zu entrichten ist.

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