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Welche Rechtsform wählen?

16 Dez

Autor: admin - Kategorie: Geschäftsidee, Gmbh Gründung, Rechtsform

Welche Rechtsform die bestmögliche für Ihr gerade frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Nutzen Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich völlig alleine oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen wollen.
Konventionelle Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Existenzgründer die geringsten Beschränkungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Nur sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen.
Gleichartig verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammentun. Auch hier haften die Inhaber voll, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so immenses Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung genießen. Das heißt im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber nur mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es jedoch eine Mindesteinlage von 25.000 €. Weiters muss ein Gesellschaftervertrag angefertigt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung ausübt. Bei dieser Rechtsform vertritt i. d. R. nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die optimale für Ihr Unternehmen. Um eine Kommanditgesellschaft zu aufbauen, bedarf man immerhin zwei Personen. Zudem muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist im besonderen dann die passende Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern lediglich an Gewinn und Verlust.

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